Handlauftragende Treppen sind Lizenzpflichtig! Sie dürfen nur durch TÜV Geprüfte und -Zugelassene Firmen gefertigt werden!
Mayer Handlauftragende Treppen werden mit der TSH-System Zulassung (Nr.Z50.1-329) gefertigt.
Grundsätzlich wird unser Stufenholz auf 7-9% Holzfeuchte nachgetrocknet.
Ca. 1 Jahr nach Fertigstellung Ihrer Treppe, wird diese durch die Firma Treppenbau Mayer überprüft. Das Augenmerk richtet sich hier auf statisch beanspruchte Bauteile.
|